07151 99 500-0
Pflegeberatung
Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug
Wenn Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege erhalten und keine pflegerische Hilfe von einer professionellen Pflegekraft bekommen (z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie laut Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet, regelmäßig eine Beratung bei sich zu Hause durchführen zu lassen.
In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt von Ihrem Pflegegrad ab.
- Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr
- Bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Unsere erfahrenden Beraterinnen besuchen Sie zu Hause und geben Ihnen und Ihren Angehörigen wertvolle Tipps für Ihre individuelle häusliche Betreuungs- und Pflegesituation.
Weiterhin bieten wir Schulungen in der Häuslichkeit und Anleitung bei der Behandlungspflege. Auch bei der Vermittlung weiterer Hilfen sind wir behilflich.
Bitte beachten Sie: Am Ende der Halbjahre im Juni oder im Dezember ist es fast nicht möglich einen Termin zu erhalten. Daher empfehlen wir Ihnen frühzeitig außerhalb dieser Monate Termine zu vereinbaren. Wir beraten ausschließlich Pflegebedürftige in Weinstadt.
Ihr Kontakt:
Bettina Schäfer
Telefon: 07151 99 500-50
pdl@sds-weinstadt.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
Di. & Do. 14.00 - 16.00 Uhr